Die Deutsche Bahn hat mit Beginn des März 2023 Änderungen bei dem Zugang zur Bahn Lounge angekündigt, die auch BahnBonus Kunden betrifft. Wir stellen Euch die Änderungen vor. Und fragen uns, ob das eine Einschränkung der Service Leistung ist oder nicht.
Bahn Lounges
Bevor wir auf die im März 2023 in Kraft tretenden Änderungen beim Zugang zu den Lounges der Deutschen Bahn eingehen, noch einmal Informationen zu den Lounges an sich. Und auch zu den aktuell geltenden Zugangsregelungen.
Es gibt an verschiedenen größeren deutschen Bahnhöfen Lounge, zu denen Fahrgäste mit einem entsprechenden Ticket der ersten Klasse oder einem entsprechenden Status im BahnBonus Programm. Zudem könnt Ihr eine Begleitperson in den jeweils zugangsberechtigten Bereich mitnehmen.
Ihr findet die Lounges an den folgenden Bahnhöfen
- Berlin Hauptbahnhof
- Bremen Hauptbahnhof
- Dresden Hauptbahnhof
- Düsseldorf Hauptbahnhof
- Essen Hauptbahnhof
- Frankfurt am Main Hauptbahnhof
- Frankfurt am Main Flughafen Fernbahnhof
- Hamburg Hauptbahnhof
- Hannover Hauptbahnhof
- Köln Hauptbahnhof
- Leipzig Hauptbahnhof
- Mannheim Hauptbahnhof
- München Hauptbahnhof
- Nürnberg Hauptbahnhof
- Stuttgart Hauptbahnhof
Die Lounges bieten Euch Sitz- und Arbeitsgelegenheiten. Dazu gibt es kostenfreie warme und kalte Getränke sowie Toiletten. Viele der Lounges sind unlängst renoviert worden. Die Lounges befinden sich im Bahnhof. In einigen Fällen wie z.B. Düsseldorf und Stuttgart sind diese einige Schritte vom eigentlichen Bahnhofsbereich entfernt.
Ihr habt Zugang zur Lounge mit einem Ticket der ersten Klasse zum Flexpreis bzw. einer BahnCard 100 First Bereits vor einiger Zeit hatte die Bahn den Zugang mit einem ersten Klasse Ticket zum Sparpreis oder Super-Sparpreis gestrichen.
Alternativ könnt Ihr mit jedem Ticket die Bahn Lounge nutzen, wenn Ihr einen BahnBonus Gold oder Platin Status besitzt. Als Silber Mitglied habt Ihr Voucher für die Lounge, die Ihr nutzen könnt. Dies gilt unabhängig vom gebuchten Ticket. Auch ein Sparpreis oder Super-Sparpreis berechtigt mit Status zum Besuch der Lounge. Hierzu reicht es bislang, dass Ihr einfache die virtuelle BahnBonus Karte auf den Scanner am Eingang legt. Was vielen Kundinnen und Kunden aber offenbar erst durch die jetzt mitgeteilten Änderungen ab März 2023 entgangen war, der BahnBonus Status reicht aus. Eine Fahrkarte musste nicht vorgelegt werden.
Lounge mit Premium Bereich
Dabei gibt es fünf Lounges, die über einen separaten Bereich für Fahrgäste der ersten Klasse haben.
- Berlin Hauptbahnhof
- Frankfurt am Main Hauptbahnhof
- Hamburg Hauptbahnhof
- Hannover Hauptbahnhof
- Köln Hauptbahnhof
- München Hauptbahnhof
Hier benötigt Ihr entweder den höchsten BahnBonus Platin Status. Oder eben ein Ticket der ersten Klasse zum Flexpreis. Auch Kunden mit BahnBonus Gold Status, aber einem Sparpreis oder Super Sparpreis Ticket der ersten Klasse kommen an diesen Bahnhöfen nur in den zweite Klasse Bereich.
Änderungen beim Zugang zu den Deutsche Bahn Lounges ab März 2023
Nun hat die Deutsche Bahn Änderungen bei den Zugangsregelungen für die Lounges angekündigt, die Anfang März 2023 in Kraft treten. Diese Änderungen betreffen vor allem die Kunden mit einem BahnBonus Status, die ab März 2023 nicht mehr ohne Weiteres Zugang zu einer Lounge erhalten. Hierbei ist bei „ohne Weiters“ auf die Fahrkarte abzustellen. Denn war es bis März 2023 Kunden mit einen BahnBonus Status allein aufgrund dieses möglich Zugang zu einer Lounge zu erhalten, so ist dies mit den Änderungen nicht mehr der Fall.
Voraussetzungen ist ab dann eine Fahrkarte im Fernverkehr. Hierbei gilt eine Fahrkarte, die ein Fahrt mit einem Zug des Nahverkehrs in Verbindung mit einer Fahrkarte des Fernverkehrs auch als Zugangsberechtigt. Wechselt Ihr vom Fernverkehr auf den Nahverkehr könnt Ihr also in die Lounge. Demgegenüber sind reine Fahrten mit Zügen des Nahverkehrs nicht mehr zum Zugang berechtigt.
Änderungen ab März 2023 trifft vor allem Pendler auf Nahverkehrsverbindungen mit BahnBonus Status
Dies trifft vor allem den ein oder anderen vielfahrenden Pendler im Nahverkehr. Hierbei kann der Nahverkehr durchaus auch eine längere Strecke umfassen. Denn die deutsche Bahn definiert den Fernverkehr primär über die Zugart. Somit sind die Fahrten mit einem ICE, TGV, IC, EC oder EN als Fernverkehr anzusehen. Demgegenüber sind Fahrten mit IRE, RE, RB oder S-Bahn Nahverkehr.
Wer nun z.B. von Frankfurt nach Boppard fährt, wird den Nahverkehr wählen müssen, obwohl er damit gut 1:30 Stunde unterwegs ist. Und auch diese Fahrkarte ist über die Bahn erhältlich. Mit einer solchen bekommt Ihr aber nun trotz BahnBonus Status ab März 2023 nicht mehr in die Lounge.
Beschränkung des Zugangs Bahn Lounge ab März 2023 auch für Begleitpersonen
Eine weitere Einschränkung betrifft die Mitnahme einer Begleitperson. Bislang konntet Ihr eine solche in den Bereich mitnehmen, in den auch Ihr gehen konntet. Habt Ihr also Zugang zum ersten Klasse Bereich, konntet Ihr auch dort eine Person mitnehmen. Diesmal treffen die Änderungen ab März 2023 vor allem BahnBonus Kunden mit Platin Status oder BahnCard 100 First. Es darf zwar weiterhin eine Person in die Lounge mitgenommen werden, jedoch nur noch in den regulären Bereich.
Beschränkung des Zugangs zur Bahn Lounge ab März 2023 rechtmäßig?
Hier wird es für Kunden mit BahnBonus Status interessant. Grundsätzlich hat die Bahn die Möglichkeit das Programm zu ändern, wie sich aus den Bedingungen ergibt. Dies ist allerdings nur aus triftigem Grund möglich. Zudem sieht Punkt 12.3 der Teilnahmebedingungen hierfür jedoch eine Frist von acht Wochen vor. Bekanntgegeben hat die Deutsche Bahn die Änderungen ab März 2023 für den Lounge Zugang von Kunden mit BahnBonus Status am 01.02.2022. Das sind also weniger als die acht Wochen. Auch über die Form dürfte man sich trefflich streiten können, denn eine Fristsetzung erfolgte auch nicht.
Der Neusser Anwalt Dr. Böse ist hierbei der Ansicht, dass die Änderungen eher nicht rechtmäßig sind. Er sieht zudem offenbar keinen triftigen Grund, der die Bahn hierzu berechtigt. Er empfiehlt in seinem Blog daher sich von der Deutschen Bahn bestätigen zu lassen, dass die Änderungen einem selbst gegenüber nicht greifen, da diese einen selbst benachteiligen. Hierzu hält er ein Musterschreiben bereit.
Es dürfte aber zweifelhaft sein, dass die Deutsche Bahn eine solche Bestätigung abgibt. Daher wird – wenn man hieran festhalten will – nur der Weg vor Gericht bleiben.
Missbrauch Grund für die Änderungen?
Wir sehen dies etwas differenzierter. Zuzustimmen ist Dr. Böse, dass die Bahn die Frist nicht eingehalten hat. Allerdings ist es aus Sicht der Bahn nachvollziehbar, dass es Beschränkung des Zugangs zur Lounge ab März 2023 bedarf, da diese häufig nicht dem Zweck entsprechend genutzt werden. So kann man auch ohne Fahrkarte dort Zugang erhalten und nimmt damit einem Gast mit Fahrkarte einen Platz weg. Und es gibt durchaus wohl Kunden mit entsprechendem Status, die die Lounges frequentieren, ohne mit dem Zug fahren zu wollen. Dies ist, wie wir aus gut unterrichteten Kreisen wissen, auch der Bahn bekannt. Und letztlich auch einer der Gründe, die zu den Änderungen geführt habe. Gerade kleinere Lounges wie Düsseldorf, Essen oder auch Stuttgart sind nicht nur zu den Stoßzeiten voll. Es ist schade, dass es einige Personen gibt, die das System ausgenutzt haben, so dass nun diese Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Auch werden die Züge des Nahverkehrs häufig nicht von der Deutschen Bahn betrieben. Insoweit ist es verständlich, dass die Bahn den Kunden der Wettbewerber nicht einen Service bietet, für den die Wettbewerber nicht bezahlen. Bislang war es so, als ob Euch British Airways oder Lufthansa mit einem Status dort auch Zugang zur Lounge gewährt, wenn Ihr Ryanair fliegt. Gab es auch dort, wurde aber auch hier eingestellt.
Damit macht das aus Sicht der Bahn Sinn. Ärgerlicher ist es da, wie die Bahn den Nahverkehr definiert. Hier wäre es sinnvoller gewesen, auf die Distanz abzustellen, die zum Zugang berechtigt, wenn die Bahn die Fahrt mit dem Zug verkauft. Auch wenn das obige Beispiel zwar aus dem realen Leben gegriffen ist, der Pendler wird aber eher nicht mehr Zeit als nötig in der Lounge verbringen, sondern schnell nach Hause kommen wollen. Wir halten diese Änderungen der Deutschen Bahn beim Lounge Zugangs ab März 2023 daher eher für ein theoretisches Problem.
Nicht sinnvoll und wenig kundenorientiert ist allerdings auch aus unserer Sicht die Beschränkung beim Zugang zur Bahn Lounge ab März 2023 für Begleitpersonen. Es wäre hier auf die Reiseklasse der Begleitperson abzustellen. Hat der Gast mit Berechtigung zum Premium Bereich einen Gast, dann ist nicht einzusehen, warum dieser nicht auch in den Premium Bereich dürfen soll. Dies gilt insbesondere dann, wenn beide in der ersten Klasse reisen, aber eben nicht zum Flexpreis.
Fazit
Beschränkzungen und Änderungen sind nie schön, auch nicht die ab März 2023 geltenden Änderungen der Deutschen Bahn an den Regelungen zum Lounge Zugang. Nachvollziehbar sind diese aus Sicht so manches Kunden, der sich über volle Lounge beklagt. Weniger schön für alle, die mitunter gar gezwungenermaßen im Nahverkehr pendeln müssen. Auch wenn diese eher weniger Zeit in der Lounge verbringen. Aber ein Glass Wasser, ein Kaffee für die Fahrt oder ein Besuch auf der Toilette hatten schon Vorteile. Damit ist es ab März 2023 vorbei. Ab dann bedarf es einer Fahrkarte des Fernverkehrs. Also z.B. mit ICE, IC oder EC. Der RE zählt nicht mehr mit.
Wer der Ansicht ist, dass dies so nicht rechtens ist, dem bietet der Neusser Anwalt Dr. Böse ein Muster für einen Bestätigung, da die Leistungen so gegenüber einem erhalten bleiben. Ob dies Erfolg hat, darf bezweifelt werden. So wird im Streitfall der Rechtsweg bestritten werden müssen.
Ich verstehe die DB dahingehend nicht, dass Sie so derartig unflexibel ist.
Sie möchte eine Änderung ab einen bestimmten Zeitpunkt, das kann Sie gerne machen.
Allerdings nur für diejenigen, welche zu diesem Zeitpunkt noch nicht berechtigt sind die DB-Lounge zu nutzen.
Für alle Anderen sollte bis Ablauf deren Berechtigung noch die alten Vertragsbedingungen gelten.
Warum sich die DB hier derartig quer stellt verstehe ich nicht. Sie begeht hierbei eindeutig einen Vertragsbruch.
Reichen denen die Negativschlagzeilen bezüglich Verspätungen und Zugprobleme nicht und müssen sich zusätzlich noch mehr Ärger aufhalsen?
Es könnte so einfach sein, aber nein immer schön mit der Holzhammermethode und hoffen dass sich viele nicht wehren. Die paar die erfolgreich Klagen werden können von dem eingesparten der Nichtkläger locker bezahlt werden. So läuft das doch im allgemeinen in den Brancen.
Eines vorweg. Ich fahre gerne Bahn, immer 1. Klasse und das Personal im Zug ist immer super.
Und ich habe auch kein Problem damit, dass mich mit meinem Sparticket keinen Zugang bekommen, wobei das etwas unlogisch ist.
Wenn ich fliege, ist es egal was ich für das Businessticket bezahle – ich habe immer Zutritt zur Lounge.
Unverständlich ist für mich folgende Situation:
Ich sitze am Bahnhof Berlin und mein Zug hat 70 Min. Verspätung.
Es wäre hilfreich, wenn man hier Ausnahmen machen könnte – so könnte man zumindest arbeiten.
Aber hier stellt sich die DB dermaßen quer und glänzt mit unfassbarer Arroganz, Inflexibilität und Unfreundlichkeit.
Note DB Lounge: 6 setzen.
MFG
In der Tat, die Bahn ist nicht die flexibelste und der Spielraum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist beschränkt. Indes ist bei 70 Minuten Verspätung die Zugbindung aufgehoben – was einem bei überfüllten Zügen auch nur bedingt hilft. Hier wäre eine Kulanzregelung sicherlich gut und in Anbetracht der Perfomance der Bahn auch angebracht. Nur sind die alternativen FGahrtmöglichkeiten eben begrenzt.
Und hinsichtlich Lounge Zugang bei Business-Class Flug – auch dies ist leider nicht mehr bei allen Airlines der Fall (zb Finnair und Qatar Airways erlauben bei günstigsten Tarifen in der Business keinen Zugang mehr).