Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung

Wir möchten Euch an dieser Stelle ein Update mit Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung informieren. Zudem gibt es auch Empfehlungen der EU zur sicherem Reisen nach Coronavirus.

Sitzung der Verkehrsminister am 29.04.2020

Wir hatten Euch am 04.04.2020 den Vorstoß der niederländischen und deutschen Regierung in Bezug auf die Zahlung von Ausgleichansprüchen bei stornierten Flugticket vorgestellt. Dies war auch Gegenstand einer Besprechung zwischen Vertretern der Transport- und Verkehrsministerien der Mitgliedstaaten der EU sowie der EFTA Staaten am 29.04.2020. Hierüber hatten wir am 25.04.2020 berichtet.

Die ausführlichen Ergebnisse der Videokonferenz der europäischen Verkehrsminister am 29.04.2020 könnt Ihr dort nach nachlesen. Wir möchten Euch diese aber auch hier kurz in Bezug auf den Flugsektor vorstellen.

Die Frage der Ausstellung von Gutscheinen statt einer Erstattung in Geld wurde in der Sitzung kontrovers diskutiert. Es war aber wohl keine Einigung zu erzielen. Einige Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass Gutscheine statt Geld Passagiere enttäuschen könnten. Allerdings wurde seitens der zuständigen Kommissarin Valean die Probleme im Hinblick auf Liquidität anerkannt. Indes, ohne die Fluggesellschaften als solche hierbei namentlich zu nennen.

Aktuelle Informationen der Europäischen Kommission

Am 13.05.2020 gab es weitere Information der Europäischen Kommission zu verschiedenen Aspekten im Bereich des Tourismus  und der langsamen  und koordinierten Wiederaufnahme von Reisen im Schengen Raum.

Hier sind vor allem die Empfehlung der EU zur sicherem Reisen nach Coronavirus zu nennen. Es gab zudem aber auch Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung.

Konferenzraum im Albert Borschette Building in Brüssel
Konferenzraum im Albert Borschette Building in Brüssel
(Februar 2017)

Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung

Am 13.05.2020 gab die EU Empfehlungen zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung. Die für Wirtschaft zuständige Kommissarin Vestager lehnte Gutscheine nicht kategorisch ab. Im Grundsatz bleibt die EU zwar bei Ihrer Haltung, dass eine Erstattung gem. Verordnung (EU) 261 / 2004 in Geld durchzuführen ist. Sie weist in Ihren Empfehlungen vom 13.05.2020 (C(2020 3125) aber unter Punkt 14 der Erwägungsgründe darauf hin, dass bei einer Insolvenz dem Kunden der vollständige Verlust des bezahlten Ticketpreises droht.

Denn die Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung sehen diese eben als Möglichkeit vor. Durch eine attraktivere Gestaltung soll die Akzeptanz von Gutscheinen gesteigert werden. Die Europäische Kommission regt den Schutz der Gutscheine vor einer Insolvenz durch entsprechende Maßnahmen an.

In Punkt (3) der Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung beschreibt die EU sehr konkret, wie diese ausgestaltet werden können.

Vorschlag der EU zu Gutscheinen zur Steigerung der Akzeptanz

Die Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung sind recht konkret. Sie sehen eine Gültigkeit von mindestens 12 Monaten vor. Nach Ablauf der Gültigkeit und im Falle einer Nicht Einlösung soll eine Erstattung in Geld binnen 14 Tagen erfolgen. Im Falle von Gutscheinen mit einer längeren Gültigkeit als 12 Monaten, soll dem Kunden nach 12 Monaten ein Wahlrecht zustehen, ob er am Gutschein festhält oder diesen in Bargeld erstattet bekommt.

Bei der Gültigkeit ist auf die Einlösung abzustellen, nicht die tatsächliche Reise (Punkt 5).

Die Gutscheine sollen auf alle neuen Buchungen verwendet werden können. Zudem regt die EU in den Empfehlungen zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung an, den Nennwert des Gutscheins höher zu wählen, als den Preis der ursprünglich gebuchten Reise (Punkt 11).

Anders als Agence France Press würden wir dies nicht als „kalte Schulter“ bezeichnen. Die Europäische Kommission hat hier klare Vorgaben und Empfehlungen ausgesprochen. Dies sieht nach einem der typischen Kompromisse aus. Entsprechende Forderungen einiger Mitgliedstaaten werden nicht weiterverfolgt. Die Europäische Kommission gibt aber entsprechende Empfehlungen heraus, in der sie die Notwendigkeit durchaus anerkennt, ohne aber eine gesetzliche Regelung zu machen.

So ist es nun an den Fluggesellschaften, dies umzusetzen. Er scheint, das zumindest Air France / KLM sich entsprechend bewegt.

Düsseldorf Terminal A
Leere Termials – schlechte Zeiten für Flughäfen und Fluggesellschaften (hier Düsseldorf Terminal A
Januar 2010)

 

IATA mit den Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung nicht zufrieden

Wenig überraschend ist dagegen, dass die IATA mit den Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung nicht zufrieden ist. In einer entsprechenden Erklärung weist IATA Chef de Juniac (Presseerklärung vom 13.05.2020) darauf hin, dass ein gemeinsamer Ansatz alles Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt werden muss. Nur so kann das Überleben der Fluggesellschaften sichergestellt sein. Er weist zudem darauf hin, dass die Verordnung (EU) 261 / 2004 nicht konzipiert war, eine solch große Massen an Erstattungen vorzunehmen. Er nennt hierbei eine Zahl von rund 9,2 Milliarden Euro.

Die IATA hält die Empfehlungen der EU für zu vage. Dort wünscht man sich Klarheit. Indes verkennt die IATA, dass eine rückwirkende Änderung rechtlich bedenklich ist. Zudem gibt es auch innerhalb der Fluggesellschaften kein harmonisiertes Vorgehen.

Insoweit ist es müßig, einen gemeinsamen Ansatz der EU zu fordern. Auch die Europäischen Fluggesellschaften müssen sich bewegen. Die Verweigerungshaltung zahlreicher Fluggesellschaften ist nach den uns vorliegenden Informationen in Brüssel nicht sonderlich gut angekommen. Zumal einige große Fluggesellschaften die Weigerung der Beachtung entsprechender Vorschriften auch gegenüber Kunden kommuniziert haben.

Es wäre hier ein früher gemeinsamer Ansatz der in der IATA zusammengeschlossenen europäischen Fluggesellschaften hilfreicher gewesen. Zahlreiche Kunden wären bei einer klaren Kommunikation vermutlich beriet gewesen einen Voucher mit einem prozentualen Aufschlag zu akzeptieren. Der von manchen Gesellschaften gewählte Weg gar keiner Kommunikation war für entsprechende Bemühungen auf dem Brüsseler Parkett kontraproduktiv und wenig hilfreich. Zumal auch Umbuchungen nicht immer in Einklang mit den Regelungen der Verordnung (EU) 261 / 2004 vorgenommen werden.

Hier ist es leider wohl so, dass das Verhalten einzelner Fluggesellschaften den Bemühungen der IATA zuwiderläuft. Und damit letztlich auch allen Airlines schadet.

EU zur sicherem Reisen nach Coronavirus

Neben den Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung wurden am 13.05.2020 aber auch Empfehlungen der EU zur sicherem Reisen nach Coronavirus verkündet.

So sieht die Europäische Kommission vor, dass Öffnungen von Grenzen koordiniert und nicht diskriminierend erfolgen. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Öffnungen nicht nur für bestimmte Länder gelten. Die Länder sollen die „Einreise aus allen Regionen oder Ländern der EU mit ähnlichen epidemiologischen Bedingungen erlauben“. Zudem müssen die Beschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger der EU und alle Einwohner dieses Mitgliedstaats unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit aufgehoben werden. Der Begriff der epidemiologischen Bedingungen ist dabei allerdings etwas schwammig.

Hohe Fallzahlen oder steigende Reproduktionswerte können hier insoweit für eine unterschiedliche Handhabung sorgen.

Mundschutz, Desinfektionsmittel und Kamera - Reisen zu Zeiten des Coronavirus im Februar 2020
Mundschutz, Desinfektionsmittel und Kamera – Reisen zu Zeiten des Coronavirus im Februar 2020

Leitlinien für Wiederherstellung der Verkehrsdienste und Verkehrsverbindungen

In den Leitlinien für die schrittweise Wiederherstellung der Verkehrsdienste und Verkehrsverbindungen (C(2020) 3139) darauf hin, dass Ansammlungen von Personen nach Möglichkeit zu vermeiden sind. Auch sollen Reisende so geleitet werden, dass diese sich möglichst wenig durchmischen. Diese dürfte aufgrund der baulichen Gegebenheiten aber nicht immer umsetzbar sein. So ist dies in Bahnhöfen so gut wie gar nicht möglich. In Flughäfen wäre dies denkbar, jedoch nur unter Aufhebung der Schengen Regelungen.

Die Regelungen sehen zudem Maßnahmen wie das Erfordernis eine Maske zu tragen vor. Auch die Reduzierung von Fahrgästen werde als Maßnahmen der EU zur sicherem Reisen nach Coronavirus angeregt.

Gleiche Maßnahmen innerhalb der EU

Die EU hebt zudem die Erfahrung des Luftverkehrssektors im Risikomanagement hervor. Die Empfehlungen der EU zur sicherem Reisen nach Coronavirus sehen hier die gleichen Maßnahmen wie in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenabwehr vor. Dies indes bezieht sich primär auf die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen. Denn weder Flughäfen noch Airlines können Gesundheitsdienstleistungen erbringen. Diese wie auch Kontrollen sind durch die jeweiligen Behörden zu leisten. Dies indes fällt dann in die Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten.

Die Leitlinien sehen zudem vor, dass die Maßnahmen bei Abflug und Ankunft gleichwertig und aufeinander abgestimmt sind. Dies umfasst nicht nur die praktische Handhabung, sondern auch die wechselseitige Anerkennung. Hier regt die EU insoweit ein koordiniertes weltweites Vorgehen an.

BA Business / Economy-Class (Airbus A319)
Die British Airways Business / Economy-Class auf der Kurzstrecke im Airbus A319
(März 2020)

Beschränkungen an Bord

Neben der Empfehlung für eine verstärkte Belüftung sieht die EU zur sicherem Reisen nach Coronavirus auch vor, dass die Interaktion an Bord reduziert wird. Die IATA schlägt in diesem Zusammenhang übrigens den Verzicht von Mahlzeiten auf Kurz- und Mittelstreckenflügen vor. Dies ist zum Teil bereits jetzt umgesetzt.

Die Reduktion der Interaktion zwischen Flugbegleiter und Fluggast ist eine weitere Maßnahme. Beschränkungen sind zudem beim Handgepäck möglich. Es steht indes zu befürchten, dass manche dieser Maßnahmen uns auch nach dem Ende der Krise erhalten bleiben werden.

Fazit

Die Empfehlungen der EU zu Gutscheinen als Alternative zur Rückerstattung sind ein Indiz dazu, dass die Europäische Kommission sich etwas zugunsten der Fluggesellschaften bewegt hat. Auch wenn es keine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses ist, so geht man doch auf die Fluggesellschaften zu. Wenig überraschend, dass dies der IATA nicht weit genug geht.

Allerdings ist das Verhalten mancher Fluggesellschaften im Umgang mit Erstattungen und Umbuchungen auf wenig Verständnis in Brüssel gestoßen. Und hat damit auch die Position der IATA als Dachverband nicht gestärkt. Leider ist nun das Verhalten einiger Airlines im Umgang mit Erstattungsansprüchen mit die Ursache, dass die Europäische Kommission auf dem Status Quo der Verordnung besteht und nicht so kompromissbereit ist, wie sich diese IATA und die Regierungen einiger Mitgliedstaaten wünschen würden.

Die Empfehlungen der EU zur sicherem Reisen nach Coronavirus sind zwar nur Empfehlungen. Sie zeigen aber deutlich auf, in welche Richtung der Weg läuft. Und der dürfte nicht ganz unerwartet zu einigen Änderungen und Einschränkungen führen. Vermutlich wird uns die ein oder andere kurz- und mittelfristig gedachte Maßnahme auch langfristig erhalten bleiben. Dies war nach 9/11 der Fall. Auch die versuchten Anschläge danach sorgen dafür, dass wir nach wie vor keine Flüssigkeiten in größere Menge an Bord nehmen dürfen.

Über Jan 1440 Artikel
Jan reist seit 20 Jahren und hat es gelernt, diese Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Die häufigen Fragen von Kollegen, Freunden und Bekannten führten zu den Gründungen von Reisenunlimited und Hotels-and-Travel.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.