Wie verschiedene andere Medien schon berichtet haben, die Europäische Union setzt die Slot Regelungen aus. Was aber bedeutet das genau. Und welche Vorteile bietet dies den Fluggesellschaften? Wir gehen der Frage einmal nach.
Slot
Was sind Slots eigentlich? Bevor wir auf die Aussetzung der Slot Regelungen durch die EU konkret eingehen, ein kleiner Exkurs zu Slots.
Als Slot – oder korrekt in diesem Kontext Flughafenslot – bezeichnet man eine Zeitnische, innerhalb der ein Flug starten oder landen darf. Die Anzahl der verfügbaren Slots ist dabei abhängig von der Kapazität des Flughafens sowie der Anzahl der Start- und Landebahnen. Eine Rolle spielen hierbei aber auch Nachtflugverbote und Abfertigungskapazitäten.
Insbesondere bei größeren Flughäfen wie Frankfurt, München, London Heathrow, Amsterdam, Paris oder Zürich übersteigt die Nachfrage nach Flügen auch schon einmal die vorhandenen Slots. Daher ist die Vergabe rationalisiert. Ferner stellen Flughafenslots auch einen Vermögenswert für die Airline dar. Es ist den Fluggesellschaften erlaubt, die Slots untereinander zu tauschen. Dies bedeutet, dass eine Fluggesellschaft einen Slot an einem Flughafen gegen einen anderen tauschen kann. Ein Verkauf ist demgegenüber nicht erlaubt.
Für einen Start und eine Landung werden übrigens zwei Slots benötigt. Die Vergabe erfolgt hierbei von Land zu Land unterschiedlich. Auch sind mitunter Slots an Tagesrandzeiten eher zu erhalten als in der Hauptzeit.
Regelungsgrundlage
Wie so vieles ist auch dies für das Gebiet der Europäische Union geregelt. Maßgeblich ist die Verordnung (EWG) Nr. 95 / 93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft. Getrennt wird dabei übrigens nach Wintersaison und Sommersaison. Nutzt eine Fluggesellschaft 80% ihrer Slots an einem Flughafen pro Jahr, stehen ihr diese übrigens in derselben Zeit im Folgejahr wieder zu (auch als „Use it or lose it“ Regel bezeichnet).
Um zu verhindern, dass die Slots aufgrund von Art 10 Abs. 5 der Verordnung (EWG) 95 / 93 in den in den Pool zur Neuzuweisung gehen muss die Aussetzung der Slot Regelungen durch EU beschlossen werden.
Und genau hier setzt die Aussetzung der Slot Regelungen der EU an.
Aussetzung der Slot Regelungen durch die EU
Die Einstellung des Flugverkehrs führt mit sich, dass die Fluggesellschaften die Flüge nicht mehr durchführen. Schlicht, weil keine Passagiere mehr fliegen. Die Slot Regelungen gelten aber zunächst weiter. Möchte eine Airline also Ihre Start- und Landesrechte nicht verlieren, müsste sie nun quasi leere Flugzeuge fliegen. Das ist ökonomisch und ökologisch natürlich Wahnsinn.
Daher wurde schon früh der Ruf laut, dass die Europäische Union die Slot Regelungen aussetzt. Dem Wunsch folgt die EU-Kommission nun und hatte dazu bereits am 13.03.2020 einen Änderungsvorschlag vorgelegt.
Demnach sollen alle vergebenen Slots zwischen dem 01.03.2020 und 30.06.2020 so behandelt werden, als ob alle Flüge tatsächlich stattgefunden hätten.
Am vergangenen Freitag, dem 20.03.2020, haben die Botschafter der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates ein Mandat für die kroatische Ratspräsidentschaft gebilligt. Diese wird insoweit beauftragt mit dem Europäischen Parlament einen Vorschlag zur Aussetzung der Slot Regelungen durch die EU auszuhandeln. Hierdurch sollen die Airlines bei der Bewältigung der Krise, um die Verbreitung des Coronavirus zu bewältigen.
Im Rahmen der Sitzung wurde zudem die Erweiterung des Zeitraums der Ausnahmeregelung gegenüber des Kommissionsvorschlages bis zum 24.10.2020 angeregt.
Der kroatische Verkehrsminister Oleg Butković als amtierender Präsident des Verkehrsministerrates hob dabei auch hervor, dass Aussetzung der Slot Regelungen durch die EU den Fluggesellschaften die notwendige Flexibilität und Sicherheit bieten solle.
Zeitraum der Aussetzung der Slot Regelungen durch die EU
Gegenwärtig berät das Europäische Parlament im Ausschuss für Transport und Tourismus über die Aussetzung der Slot Regelungen durch die EU. Am kommenden Donnerstag (26.03.2020) sollt die Änderungen mittels Fernabstimmung genehmigt werden.
Die Europäische Union setzt die Slot Regelungen voraussichtlich vom 01.03.2020 bis zum 24.10.2020 aus. Ferner gilt die Frist für Flüge zwischen der EU Staaten und China bzw. Hongkong rückwirkend vom 23.01.2020 bis 29.02.2020. Der 23.01.2020 war der erste Tag, an dem ein Flughafen geschlossen wurde.
Mit dem vorgenannten Zeitraum ist die gesamte Sommersaison abgedeckt. Zutreffender weise erkennt die EU, dass selbst bei einer frühen Wiederaufnahme des Flugverkehrs die Flüge nicht sofort in vollem Umfang anlaufen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Kommission durch einen delegierten Rechtsakt die Maßnahme rasch verlängern, sofern die Lage fortbesteht. Damit würde eine erneute Befassung des Parlamentes entbehrlich.
Änderungen dieser Art sind übrigens nicht neu. Sie wurden in der Vergangenheit bereits durch andere Kirsen und Notfälle ausgelöst. Dies waren z.B. die Terroranschläge von 2001 und insbesondere auch der SARS Ausbruch 2003.
Fazit
Dass die Europäische Union die Slot Regelungen aussetzt ist eine gute und notwendige Maßnahme. Zu begrüßen ist auch, dass die Frist bis zum Ende des Sommerflugplans gewählt wurde. Es steht zu befürchten, dass die Krise länger andauern wird. Ende Juni wird der Flugverkehr noch weit davon entfernt sein wieder in einem normalen Maß zu laufen.
Die Aussetzung der Slot Regelungen durch die EU verschafft den Fluggesellschaften insoweit etwas Spielraum, die wertvollen und kostbaren Slots nicht zu verlieren. So erhalten auch Fluggesellschaften, die nicht oder in geringerem Umfang durch die Regierung unterstützt werden, eine Chance wieder auf die Beine zu kommen.
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