Wie sollt Ihr Euch verhalten, wenn Ihr noch im Ausland seid und keine Möglichkeit mehr habt nach Hause zu kommen? Wir versuchen Euch einmal einige Informationen zur Rückholung deutscher Staatsbürger zu geben.
Rückholung deutscher Staatsbürger
Die Rückholung deutscher Staatsbürger ist eine der Aufgaben der deutschen Vertretungen im Ausland, die im Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz) geregelt ist. Die deutschen Botschaften oder Generalkonsulate sind gem. § 5 KonsG verpflichtet, Deutschen im Ausland die erforderliche Hilfe zu leisten, wenn die Notlage nicht auf andere Weise behoben werden kann. Der gegenwärtige Coronavirus und die damit verbunden weltweite Einstellung der Reisemöglichkeiten ist eine solche Situation.
Zur Rückholung deutscher Staatsbürger hat das Auswärtige Amt zwischenzeitliche eine eigene Seite geschaltet (http://www.rueckholprogramm.de/) und bietet auf einer speziellen Seite auch weitere Informationen an.
Grundsätzlich sollte sich jeder, der ins Ausland fliegt, in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Das Auswärtige Amt bittet daher, alle noch im Ausland befindliche deutsche Staatsbürger sich in die Krisenvorsorgeliste auf der Seite http://elefand.diplo.de einzutragen. So hat die jeweilige deutsche Vertretung vor Ort einen Überblick, wer noch im Land ist. Die Liste ist gegenwärtig allerdings sehr gefragt. Daher kann der Aufruf dauern, also bitte etwas abwarten. Für die Krisenvorsorgeliste ist insoweit eine Registrierung erforderlich.
Häufige Blicke auf die Länderlisten ist bei Auslandaufenthalten schon in normalen Zeiten sinnvoll. Im Augenblick empfiehlt sich aufgrund der Schnelligkeit der Aktualisierung eher ein häufiger Blick in die Länderlisten.
Zudem gibt es eine App des Auswärtigen Amtes (Android / Apple).
Das Auswärtige Amt informiert hierüber auf seiner Homepage sehr ausführlich.
Keine Deutsche Botschaft im Land
Sofern Ihr in einem Land seid, in dem es keine deutschen Vertretungen gibt oder mit denen Deutschland keine diplomatischen Beziehungen hat, findet Ihr bei den Länderlisten entsprechende Informationen, wer Euer Ansprechpartner ist und wen Ihr kontaktiert sollt und könnt.
Condor unterstützt Auswärtige Amt bei der Rückführung von deutschen Staatsbürgern
Auch der deutsche Ferienflieger bietet auf seiner Seite eine eigene Registrierungsmöglichkeit zur Unterstützung des Auswärtigen Amts bei der Rückholung deutscher Staatsbürger. Diese Seite findet Ihr hier . Details zu den Bemühungen könnt Ihr in der Pressemeldung des Unternehmens nachlesen.
Den aktuellen Flugplan der nächsten Tage ist dabei für die nächsten 72 Stunden abrufbar.
Dies solltet Ihr parallel zu Eintragung auf der Liste zur Rückführung von deutschen Staatsbürgern tun. Dies empfiehlt übrigens auch das Auswärtige Amt in den FAQ. Und selbst wenn Ihr bereits in der Krisenvorsorgeliste steht, wird eine Registrierung empfohlen.
Eigeninitiative nach wie vor gefragt
Dies entbindet Euch aber nicht davon, alles in Eurer Macht Stehende zu tun, selbst eine Rückführung zu organisieren. Dies geht am Ort mit einem internationalen Flughafen logischerweise besser als an entlegenen Stellen mit mehreren Stunden Fahrt zum nächsten Airport. Wenn es Euch möglich ist, bietet sich die Fahrt dorthin an. Schaut aber, ob die Seiten der deutschen Auslandsvertretungen entsprechende Informationen publiziert haben.
Schaut auch, welche Airline noch Flüge anbietet. Und versucht hier einen Flug zu buchen. Oder einen bestehenden Umzubuchen. Dabei gilt übrigens, dass in den meisten Fällen, die Airline Euer Ansprechpartner ist, wenn das Ticket angeflogen wurde. Das heimische Reisebüro kann Euch insoweit nur begrenzt und auch nicht immer helfen. Dies hängt von der Airline ab. Hierbei können Kosten entstehen, die nicht unerheblich sind.
Schaut zudem auch einmal auf die Informationen von möglichen Ländern, in denen Ihr umsteigen oder einen Zwischenstopp einlegen müsst. Nicht alle Ziele sind mit einem Non-Stop Flug zu erreichen.
Kosten der Rückführung von deutschen Staatsbürgern
Für die Rückholung wird zunächst kein Vorschuss von Euch gefordert.
Allerdings sieht § 25 KonsG vor, dass Kosten nach einer besonderen Regelung erhoben werden. Es ist zunächst kein Kostenvorschuss fällig. Die Kosten – vermutlich in Höhe eines Economy Fluges vom Abflugort – werden Euch durch das Bundesverwaltungsamt nachträglich in Rechnung gestellt.
Durchführung der Rückführung von deutschen Staatsbürgern
Sofern Ihr Euch in das Rückholprogramm eingetragen habt, werdet Ihr von der Botschaft und / oder dem Auswärtigen Amt informiert. Dies geschieht teilweise per App, die hierzu entwickelt worden ist. Die Botschaften versenden bereit entsprechende Nachrichten und ermitteln gegenwärtig den Bedarf. Die Informationen zur Rückholung sind je nach Land gegenwärtig noch nicht so bestimmt sind, wie Ihr Euch dies möglicherweise wünscht. Versendet wird zudem eine Erklärung gem. § 6 KonsG, in der die Personaldaten ermittelt werden. Hir wird dann aber auch auch darauf hingewiesen, dass Kosten anteilig zu erstatten sind. Dies ist allerdings ein normales Vorgehen und findet auch in anderen Fällen Anwendung.
Die Rückführung erfolgt neben Condor auch mit Flugzeugen der Lufhansa und Eurowings. Es ist insoweit möglich, dass für einzelne Ziele auch Flüge mit anderen Airlines denkbar sind. Dies organisiert im Detail die jeweilige Vertretung vor Ort. Die Dauer der Rückführung ist gegenwärtig noch unklar.
Angeflogen werden dürften hierbei vor allem die drei großen Flughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf, die als systemkritische Flughäfen gelten.
Verständnis für die Mitarbeiter in den Botschaften und Konsulaten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Botschaften und Konsulaten haben gerade alle Hände voll zu tun. Daher solltet Ihr auch Verständnis für deren gleichfalls nicht einfache Situation haben. Die Mitarbeiter tun gerade für noch im Ausland weilende Deutsche alles in Ihrer Macht Stehende.
Es gab jedoch bislang keine Krise dieses weltweiten Ausmaßes. Und sie belastet alle deutschen Vertretungen gleichermaßen.
aktualisiert am 22.03.2020 zu Durchführung der Rückführung.
Be the first to comment