Mit einem deutschen Reisepass ist es möglich in zahlreiche Länder, ohne ein Visum beantragen zu müssen, einzureisen. Dies galt bislang auch für Neuseeland. Zum 01.10.2019 wird sich dies aber ändern. Dann müsst Ihr vorab zwar kein Visum, aber eine elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland beantragen. Allerdings sollte dies ein ähnlich einfacher Weg sein, wie dies bereits jetzt für Australien gilt. Indes wird auch eine Tourismusabgabe fällig. Wir stellen Euch die Änderungen bereits jetzt vor.
elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland
Die elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland (Electronic Travel Authority – ETA) wird zum verpflichtend 01.10.2019 eingeführt. Das System für die elektronischen Beantragung wird dabei bereits zum 01.07.2019 an den Start gehen. Mit der elektronischen Einreisegenehmigung möchte die neuseeländische Regierung die Sicherheit im Land erhöhen und das Risiko von Gewalttaten und Missbrauch reduzieren. Die Einführung war übrigens bereits im Februar dieses Jahres und damit vor den Anschlägen in Christchurch vor wenigen Wochen beschlossen worden.
Ihr werdet die elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland auf zwei verschiedene Wege beantragen können. Einmal geht dies online, zum anderen könnt Ihr die ETA auch über eine App beantragen. Hierbei kostet die Beantragung online 12 NZD (ca. 7,20 EUR) wohingegen bei der Beantragung über die App nur 9 NZD (ca. 5,40 EUR) fällig werden.
Zwar ist dies gegenwärtig noch nicht final bestätigt, aber es ist davon auszugehen, dass die App sowohl für Apple als auch für Android Geräte zur Verfügung stehen wird.
Es wird empfohlen den Antrag Visum spätestens 72 Stunden vor Abflug zu stellen. Hierauf weist auch das Auswärtige Amt auf seiner Homepage hin.
Mit einer Erteilung ist zwar binnen weniger Stunden zu rechnen, aber es wird eben nicht garantiert. Zudem sind bei der Einführung mögliche technische Probleme nicht vollständig auszuschließen.
Notwendigkeit
Das Visa benötigt jeder, der nach Neuseeland reist. Es ist gültig für beliebig viele Einreisen nach Neuseeland innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die Aufenthalte in Neuseeland dürfen dabei aber 3 Monate nicht überschreiten.
Wichtig ist hierbei auch, dass Ihr die elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland auch dann benötigt, wenn Ihr Euch nur im Transit befindet. Dies gilt nach den uns vorliegenden Informationen auch dann, wenn Ihr gar nicht nach Neuseeland einreist, sondern nur auf einem der neuseeländischen Flughäfen umsteigt. Von dieser Regelung sind nur ganz wenige Länder ausgenommen.
Tourismusabgabe
Neben der elektronischen Einreisegenehmigung wird Neuseeland zeitgleich auch eine Tourismusabgabe (International Visitor Conservation and Tourism Levy – IVL) einführen. Mit dem IVL möchte Neuseeland nicht nur die touristische Infrastruktur verbessen, sondern auch den Umweltschutz fördern. Dies ist nachvollziehbares Ziel, denn die unverfälschte neuseeländische Natur ist eines der wesentlichen Anziehungspunkte für Touristen aus aller Welt.
Die Tourismusabgabe wird gemeinsam mit der elektronischen Einreisegenehmigung für Neuseeland fällig. Sie kostet 35 NZD (ca. 21 EUR).
Wir gehen davon aus, dass diese auch dann fällig ist, wenn Ihr Euch nur im Transitbereich des Flughafens aufhaltet. Da ETA und IVL gemeinsam erhoben werden, dürfte eine Unterscheidung hier nicht möglich sein. Wir werden diesen Bericht aber aktualisieren, wenn wir hier andere Informationen erhalten.
Zusammenfassung
Mit der Notwendigkeit vor dem Abflug eine elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland zu beantragen reihen sich die Neuseeländer in die Riege der Länder ein, eine solche Maßnahme einführen. Die Gebühren sind mit umgerechnet rund 30 EUR pro Person nicht so hoch, als dass dies Touristen von der Reise nach Neuseeland abhalten würde. Zudem ist die Landschaft eines der Kapitale des Landes, so dass eine entsprechende Abgabe logisch und nachvollziehbar ist.
Es ist zwar bedauerlich, dass die Gebühr auch für Reisende anfällt, die auf den Flughäfen des Landes nur umsteigen. Dies sind aber nun auch nicht so vielen Passagiere, als es die Fluggesellschaften nachhaltig schaden würde. Zumal auch der Luftverkehr und hier die Flughäfen von Mitteln für die touristische Infrastruktur profitieren.
Wichtig für Euch ist, dass Ihr bei Reisen nach Neuseeland im Blick habt, den entsprechenden Antrag für die elektronische Einreisegenehmigung für Neuseeland rechtzeitig vor Abflug zu beantragen.
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